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Strafprozessrecht
Im Strafverfahren muss sich der Rechtsstaat bewähren. Verfahrensgrundsätze wie die Unschuldsvermutung, das Offizialprinzip, das Akkusationsprinzip, das Fair-trial-Prinzip, die Grundsätze der Mündlichkeit und der Unmittelbarkeit sowie der In-dubio-pro-reo-Grundsatz bringen dies ebenso zum Ausdruck wie die Einhaltung des Gesetzesvorbehalts, des Bestimmtheitsgrundsatzes und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen. Die vorliegende Bearbeitung hat sich zum Ziel gesetzt, anschaulich und verständlich ...

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